
Erinnerung zur Meldepflicht!
Erinnerung zur Meldepflicht!
Seit Inkrafttreten des o. g. Gesetzes kommen auf Hundehalter zahlreiche neue Forderungen hinzu. Daher möchten wir nochmals informieren:
Jeder Hundehalter, d. h. sowohl bei bereits gehaltenen und angemeldeten Hunden oder bei der Anschaffung von neuen sowie gefährlichen Hunden ist daher verpflichtet, seinen Hund mit einem Mikrochip beim Tierarzt kennzeichnen zu lassen und eine Haftpflichtversicherung für eventuell durch den Hund verursachte Schäden abzuschließen. Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beläuft sich auf 500.000,00 Euro und für sonstige Schäden 250.000,00 Euro.
Das Formular zur Anmeldung erhalten Sie in der Kämmerei der Stadtverwaltung oder auf unserer Internetseite www.stadt-buergel.de.
Des Weiteren sind im o. g. Gesetz 4 Hunderassen (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier) aufgeführt. Diese Hunderassen gelten grundsätzlich als gefährlich. Für diese Hunde und deren Kreuzungen gelten besondere Bestimmungen. Die Haltung dieser Tiere bedarf einer besonderen Erlaubnis. Für die Haltung ist eine Erlaubnis einzuholen. Diese ist beim Ordnungsamt der Stadt Bürgel zu beantragen.
Wer seinen Hund nicht nach dem o. g. Gesetz innerhalb der genannten Frist anzeigt und die geforderten Nachweise erbringt, handelt ordnungswidrig. Diese wird nach Ablauf der Frist mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 14 Abs. 2 ThürTierGefg geahndet. Die Geldbuße kann bis zu zehntausend Euro betragen.
Für Fragen stehen Ihnen Frau Grießbach von der Kämmerei unter der Tel.-Nr. 0356692/49124 und Frau Brandt vom Ordnungsamt der Stadt Bürgel unter der Tel.-Nr. 036692/ 4932 zur Verfügung.
Bürgel, den 26.01.2012
