Erhalt des Grundzentrums Bürgel als selbstständige kreisangehörige Gebietskörperschaft beschlossen

ArbingerAktuell

Der Stadtrat der Stadt Bürgel hat, nach vorangegangener Information der Einwohner in den Einwohnerversammlungen des Jahres 2016, in seiner öffentlichen Sitzung am 13.12.2016 einstimmig beschlossen, dass das im Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 ausgewiesene Grundzentrum Bürgel als selbstständige kreisangehörige Gebietskörperschaft erhalten bleiben soll. Die Stadt Bürgel soll mit ihren Ortsteilen weiterhin in einer landgemeindlichen Verwaltungsstruktur die Funktion als Zentraler Ort für den Grundversorgungsbereich und die umliegenden Nachbargemeinden in der Region wahrnehmen. Daher wird eine Eingliederung von Gemeinden aus dem Grundversorgungsbereich Bürgel, siehe Regionalplan Ostthüringen, in Mittel- oder Oberzentren abgelehnt, zumal dies das Erreichen von Einwohnerregelmindestgrößen für die Grundzentren unnötig erschweren würde. Der Bürgermeister wurde beauftragt, mit den Nachbargemeinden in Hinblick auf gemeinwohlrelevante Belange und regionale Verflechtungsbeziehungen mögliche, freiwillige Gemeindezusammenschlüsse zu sondieren, die dem Erhalt des Grundzentrums Bürgel als selbstständige kreisangehörige Gebietskörperschaft dienlich wären.

Beschlussbegründung:

Die Stadt Bürgel ist eine selbstständige kreisangehörige Gebietskörperschaft im Saale-Holzland-Kreis und erfüllende Gemeinde für Graitschen, Poxdorf und Nausnitz, die mit dem im Thüringer Landtag beschlossenen Vorschaltgesetz zur Gebietsreform aufgelöst werden würde bzw. keinen Bestand mehr hätte. Die Abschaffung der Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden, die sich auch am Bsp. Bürgels bewährt haben, wird neben der Durchführung einer Gebietsreform vor einer Funktional- und Verwaltungsreform sowie negativen Bevölkerungsvorausberechnung bezogen auf das Jahr 2035 als Hauptkritikpunkte an der Gebietsreform gesehen. Jedoch soll sich die Stadt Bürgel mit diesem Beschluss nach den derzeitigen Bestimmungen im Rahmen der Freiwilligkeitsphase nach dem Vorschaltgesetz und allgemeinen Anwendungshinweisen zur Gebietsreform positionieren.
Aufgrund der derzeitigen Verwaltungs- und Raumstruktur kann die Stadt Bürgel die Vorgaben des Vorschaltgesetzes nicht aus eigener Kraft erfüllen und ist von Entscheidungen anderer Gemeinden sowie von der Beurteilung der Landesbehörden im Gesetzgebungsprozess abhängig, ob Eingliederungen in Mittel- und Oberzentren oder der Stärkung der Grundzentren im ländlichen Raum Vorrang eingeräumt werden wird. In der derzeitigen Gebietsstruktur grenzt nordwestlich die Verwaltungsgemeinschaft Dornburg-Camburg mit dem Gleis- und Gembdental an; nordöstlich die Verwaltungsgemeinschaft Heideland-Elstertal-Schkölen mit Schkölen und Mertendorf; östlich die erfüllende Gemeinde Eisenberg mit Rauschwitz; und südlich die erfüllende Gemeinde Bad Klosterlausnitz von Schöngleina bis Serba. Die Stadt Bürgel und erfüllende Gemeinde hat keine bestehenden Grenzen zu anderen Ober- (Jena) und Mittelzentren (Eisenberg, Hermsdorf-Bad Klosterlausnitz, Stadtroda), was gegen eine Eingliederung von Bürgel spricht, zumal nach dem Landentwicklungsprogramm Thüringen 2025 das ausgewiesene Grundzentrum Bürgel als zentraler Ort gestärkt werden muss und eine eigenständige Entwicklungsperspektive braucht.
So soll die Funktionsfähigkeit der Zentralen Orte als Impulsgeber oder Ankerpunkt gesichert werden. Raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, sollen vermieden werden. Die zentralörtliche Gliederung soll zur Festigung und Entwicklung der für Thüringen typischen polyzentrischen Siedlungsstruktur beitragen. Planungen und Maßnahmen, die dieser Struktur entgegenwirken, sollen vermieden werden. Zentralörtliche Funktionen sollen innerhalb der als Zentraler Ort bestimmten Gemeinde räumlich so angeordnet werden, dass sie aus ihrem Verflechtungsbereich gut erreichbar sind. Eine Funktionsbündelung soll erhalten bzw. angestrebt werden. In den Grundzentren sollen die Funktionen der Daseinsvorsorge mit überörtlicher Bedeutung konzentriert und zukunftsfähig gestaltet werden. Dazu zählt insbesondere Stabilisierungs- und Ergänzungsfunktion, Einzelhandels- und Dienstleistungsfunktion, regionale Verkehrsknotenfunktion, primäre Bildungs-, Gesundheits- und Freizeitfunktion.
Vor dem Hintergrund der historisch gewachsenen, polyzentrischen Siedlungsstruktur und zukünftiger Profilierung sollen Gemeinden mit einer überörtlich bedeutsamen Gemeindefunktion die Zentralen Orte aufgaben- und handlungsbezogen ergänzen und einen spezifisch-sektoralen Beitrag zur teilräumlichen Entwicklung leisten. Die räumlichen Voraussetzungen für diese Gemeindefunktion sollen erhalten oder weiter verbessert werden.
Daher ist Bürgel weiterhin als zentraler Ort mit eigenem Grundversorgungbereich (für Graitschen, Poxdorf, Nausnitz, Löberschütz, Golmsdorf, Jenalöbnitz, Großlöbichau, Rauschwitz und Mertendorf) zu betrachten. In einer landgemeindlichen Verwaltungsstruktur wäre es für Bürgel entscheidend, weiterhin Zentraler Ort zu sein, um als Grundzentrum die Grundversorgung in der Region sicherstellen zu können. Vor allem müssen die vorhandenen Grundversorgungseinrichtungen aus Gründen des öffentlichen Wohls vor Ort und für die Bürger gut erreichbar bleiben, um die wichtigen Versorgungsfunktionen auch über die Gemeindegrenzen hinaus weiterhin wahrnehmen zu können. Dazu muss das Grundzentrum Bürgel im Interesse der Stärkung des ländlichen Raums erhalten bleiben und mit höherer Leistungs- und Verwaltungskraft ausgebaut werden.
Eingliederungen von Gemeinden aus dem Grundversorgungsbereich Bürgel in ein Mittel- oder Oberzentrum, die einwohnermäßig nicht auf eine Vergrößerung angewiesen sind, würde zu einem Verlust der zentralörtlichen Bedeutung führen, was nachteilige infrastrukturelle Konsequenzen zur Folge hätte und das Erreichen von Einwohnerregelmindestgrößen für die Grundzentren unnötig erschweren würde. Deshalb stellt eine Eingliederung von Bürgel in ein Mittel- oder Oberzentrum keine Alternative dar. Stattdessen müssen im nordöstlichen Saale-Holzland-Kreis insbesondere Bürgel und Dornburg-Camburg als Grundzentren eine Lösung finden, um im Falle der Umsetzung der Gebietsreform gegebenenfalls zwei selbstständige kreisangehörige Gebietsköperschäften, eine Landgemeinde Bürgel und eine Landgemeinde Dornburg-Camburg, auf beiden Grundversorgungsbereichen zu bilden, die den Vorgaben entsprechen und für die ländlichen Gemeinden noch eher ein Zusammenschluss auf Augenhöhe bedeuten würde. Eventuell könnte auch eine Ausnahmegenehmigung in Betracht kommen, wenn die Einwohnerregelmindestgröße nicht ganz erreicht werden kann. Bürgel hat viele Verbindungen mit allen Nachbargemeinden, weshalb es wichtig ist, miteinander im Gespräch zu sein und mögliche, freiwillige Gemeindeschlüsse zu sondieren, ohne dabei einzelne Gemeinde zu übergehen. Über die Gebietsreform wurde in den Einwohnerversammlungen des Jahres 2016 beraten und informiert. Dabei wurde von den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern die Auffassung geteilt, dass der Erhalt des Grundzentrums Bürgel als selbstständige kreisangehörige Gebietskörperschaft in bürgernahen landgemeindlichen Verwaltungsstrukturen oberste Priorität haben sollte. Der Stadtrat hat einstimmig der Beschlussvorlage zugestimmt.