In den Amtsblättern, die hier als Download heruntergeladen werden können, stehen alle amtlichen Bekanntmachungen und Neuigkeiten in Bürgel, Graitschen, Poxdorf und Nausnitz sowie viele interessante Berichte der sozialen Einrichtungen und Vereine im nichtamtlichen Teil des Bürgeler Anzeigers.

Öfentliche Bekanntmachung

Stadt Bürgel, OT Göritzberg

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Agrarflugplatz Göritzberg“ Entwurf

Hier:

–     Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

–     Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bürgel hat seiner Stadtratssitzung am 12.09.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Agrarflugplatz Göritzberg“, den Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung sowie das städtebauliche Entwicklungskonzept PV-FFA gebilligt und die öffentliche Auslegung der Entwürfe beschlossen.

Entsprechend diesem Beschluss werden die vorgenannten Entwürfe nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar und werden ebenfalls öffentlich ausgelegt:

  1. Umweltbericht mit einer
    • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter:
  • Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften
  • Boden,
  • Fläche,
  • Wasser,
  • Klima/Luft,
  • Landschaft und Erholung

sowie die Schutzgüter Mensch, Kultur und sonstige Sachgüter

  • Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich festgestellter erheblicher Umweltauswirkungen
  • Eine naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
  1. spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
  2. Stellungnahme des Saale-Holzland-Kreises vom 23.03.2023 mit Informationen zum Naturschutz, zum Artenschutz, zum Bodenschutz, zur Eingriffsbilanzierung, zum Gewässerschutz, zum Immissionsschutz, zum Planungsrecht und zum vorbeugenden Brandschutz
  3. Stellungnahme des AZV Gleistal vom 23.02.2023 mit Informationen zum Leitungsbestand und zur Niederschlagsentwässerung
  4. Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und Archäologie vom 21.02.2023 mit Hinweisen zum vorliegen eine archäologischen Relevanzgebietes
  5. Stellungnahme der Gemeinde Rauschwitz vom 21.03.2023 mit Anmerkungen zum Landschaftsbild und der landwirtschaftlichen Nutzung
  6. Stellungnahme vom Thüringer Forstamt Jena-Holzland vom 14.02.2023 mit der Aussage das keine Bedenken bestehen
  7. Stellungnahme des Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation vom 10.03.2023 mit Hinweisen zu etwaigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
  8. Stellungnahme des Landesamts für Landwirtschaft und ländlichen Raum vom 13.09.2023 mit Hinweisen zur Eingriffsbilanzierung
  9. Stellungnahme des Landeamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 10.02.2023 mit Hinweisen zum Immissionsschutz und Rutschungsprozessen im Umfeld
  10. Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 10.02.2023 mit Hinweisen zum angrenzenden Vorranggebiet der Freiraumsicherung, der Forderung einer Standortkonzeption und den Belangen des Luftverkehrs

Die Gebietsabgrenzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Agrarflugplatz Göritzberg“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage beigefügt. Das Gebiet umfasst das Flurstück Nr. 90/1 (tlw.) in der Gemarkung Göritzberg, Flur 1.

Der Vorhaben- und Erschließungsplan liegt den Unterlagen der öffentlichen Auslegung bei.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die ausliegenden Unterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu bei der Stadt Bürgel, Am Markt 1, 07616, Bürgel, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift oder unter der E-Mail-Adresse info@stadt-buergel.de abgeben.

Jedermann kann die Unterlagen in der Zeit

vom 09.10.2023 bis einschließlich 13.11.2023

in der Stadtverwaltung der Stadt Bürgel, Am Markt 1, 07616 Bürgel, Bauamt

während der Öffnungszeiten (nach Terminvereinbarung) einsehen.

Öffnungszeiten Stadtverwaltung

Montag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr

Dienstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird weiterhin auf folgendes hingewiesen:

  • Es können Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden,
  • Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@stadt-buergel.de), bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgeben werden können,
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können
  • welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach Satz 2 bestehen

Zusätzlich kann der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Agrarflugplatz Göritzberg“ einschließlich Begründung, die spezielle artenschutzrechtlicher Prüfung, das städtebaulichen Entwicklungskonzept PV-FFA sowie die umweltrelevanten Stellungnahmen auf der Webseite der Stadt Bürgel (https:/www.stadt-buergel.de/verwaltung/ amtsblatt/) oder dem Planungsbüro GLU Jena (https://www.glu.de/ aktuelles/) eingesehen werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Bürgel, 15.09.2023

gez. Johann Waschnewski

Bürgermeister

Anlagen

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  • Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Verfahren nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur eingeleiteten Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) „Solarpark Agrarflugplatz Göritzberg“

    Entsprechend dem Beschluss Nr. 83/2021 des Stadtrates der Stadt Bürgel vom 07.12.2021, wurde die Aufstellung vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan nach §12 Abs. 2 BauGB zur Schaffung des Baurechts für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage eingeleitet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 90/1 der Gemarkung Göritzberg, Flur 1 und ist dem Lageplan gemäß Anlage zu entnehmen. Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung wurde gebilligt und der Bürgermeister beauftragt das weitere Aufstellungsverfahren durchzuführen. Hierfür ist es gemäß § 3 Abs. 1 BauGB unter anderem notwendig, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen, in welcher die Ziele und Zwecke der Planung dargestellt werden.

    Die Bürger der Stadt Bürgel werden deshalb hiermit am Donnerstag, den 23.02.2023, 18.30 Uhr in das Rathaus, Am Markt 1, 07616 Bürgel, Rathaussaal, 1.Obergeschoss zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

    Den Bürgern der Stadt Bürgel wird im Rahmen dieser Veranstaltung die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung zu den Belangen der Planung gegeben.

    Themenschwerpunkte der Veranstaltung werden sein:

    –    Erläuterung des Planungskonzepts und der Ziele der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan

    –    Notwendigkeit der Planung zur Sicherung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit

    –    Beteiligung der Öffentlichkeit

    –    naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu den mit der Aufstellung der Planung verbundenen Eingriffen in den Bestand

    –    Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger

    Bürgel, 16.01.2023

    gez. Johann Waschnewski
    Bürgermeister

  • Anlage – Bekanntmachung frühzeitige
    Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB)
  • Aufstellungsbeschluss für einen vorhabensbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Agrarflugplatz Göritzberg“
  • Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den OT Ilmsdorf der Stadt Bürgel (siehe Anlage 1) mit Lageplan (siehe Anlage 2)
  • Öffentliche Auslegung der erneuten Entwurfsauslegung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Poxdorf

Vorentwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Agrarflugplatz Göritzberg“

Im Februar 2022 wurde über den Bürgeler Anzeiger auf die Fortschreibung des Rahmenplanes sowie der Entwicklungsstudie für den Marktplatz in Bürgel aufmerksam gemacht. Am 28. März 2022 fand eine erste Bürgerversammlung statt. Die Beteiligten konnten Wünsche und Ideen für die Gestaltung des Marktplatzes zusammengetragen. Diese wurden durch die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH weiterentwickelt, um drei unterschiedliche Varianten zur Gestaltung des Marktplatzes zu erarbeiten.

Ergebnisse der 1. Bürgerversammlung zur Gestaltung des Marktplatzes:

Die Marktplatzgestaltung sollte folgende Qualitäten umfassen:

  • Steigerung der Aufenthaltsqualität
  • Nutzung für Gäste (Eis)Café
  • Mehr Grünflächen
  • Platzgestaltung für Bürgler – nicht (nur) für Touristen
  • Sichtbeziehungen herstellen/öffnen
  • Lärm reduzieren
  • Sinnvolle Nutzung – Schaffung eines Ortes der Begegnung und des Verweilens

Die drei Varianten inkl. zwei Untervarianten zur Marktplatzgestaltung wurden innerhalb einer 2. Bürgerversammlung am 23. Juni 2022 vorgestellt und diskutiert.

  • Variante 1.0/1.1 – Glas-Pavillon mit Wasserspiel
  • Variante 2.0/2.1 – Modern, Wasserlauf, Schaukasten
  • Variante 3 – Wasserbecken mit Café, gleichrangige Bewegungsfläche ähnlich historischem Vorbild

    Mit Hilfe eines Fragebogens, welcher die Wünsche und Vorstellungen zur Marktplatzgestaltung der Teilnehmer erfasste, kristallisierten sich in den drei Gruppen unterschiedliche Favoriten heraus. Zwei Gruppen bevorzugten die Variante 2, allerdings gab bei den beiden Gruppen unterschiedliche Ansichten zum Erhalt des Pavillons. Die dritte Gruppe favorisierte hingegen einen historischen Marktplatz (Variante 3). Mit den engagierten Teilnehmern fand am Ende der Veranstaltung die Abstimmung über die Vorzugsvariante sowie über den Umgang mit dem Pavillon statt. Als Ergebnis wurde die Gestaltungsvariante 2.1 von den Anwesenden als Vorzugsvariante bestätigt.

    Die Aufwertung des Marktplatzes in seiner jetzigen Struktur mit modernen Elementen bildet die Grundidee dieser Variante. Mit einem hohen Grünflächenanteil, einem Wasserspiel und -lauf sowie der Abschottung der einzelnen Bereiche von der B7 machen diesen Entwurf besonders. Des Weiteren können bei dieser Gestaltungsvariante der Pavillon, die meisten Stellplätze sowie die aktuelle Verkehrsführung auf dem Marktplatz erhalten bleiben.

    Die KEM entwickelte die Vorzugsvariante 2.1 weiter, so dass diese am 12. Juli 2022 dem Stadtrat vorgestellt und einstimmig als Vorzugsvariante beschlossen werden konnte.

    Beschreibung der Vorzugsvariante für die Marktplatzgestaltung

    Die ansteigenden Grünflächen, welche den Platz säumen und gleichzeitig durch ihre Höhe einen geschützten Raum zur Straße schaffen, sind von ihrer Formsprache modern und dennoch zeitlos. Sie bilden einen gelungenen Kontrast zu der historischen städtebaulichen Struktur und der ortsüblichen Pflasterung.

    Außerdem bieten die gewölbten Einfassungen durch vorgesehene Einsenkungen Sitzmöglichkeiten, welche zum Verweilen einladen. Ein Wasserspiel sowie ein kleiner Wasserlauf auf dem zentralen Platz ergänzen den historischen Brunnen. Eine Fassadenbemalung oder ein Schaukasten an der Gebäudegiebelseite zur Bundesstraße 7 könnte als Ausstellungs- und Werbefläche dienen. Der bestehende Pavillon kann geöffnet und durch indirekte Beleuchtung von Ausstellungsstücken zum Blickfang werden. Der Entwurf besticht durch seine klare Formsprache und vereint Nutzen mit vielen integrierten Grünflächen.

    Die Vorzugsvariante wird im September 2022 dem Landesverwaltungsamt Thüringen vorgestellt. Zeitgleich wird die beschlossene Variante in den städtebaulichen Rahmenplan der Stadt Bürgel eingebettet. Mit der 90 %-Förderung von Bund und Land für städtische Sanierungsmaßnahmen soll die Marktplatzgestaltung in den kommenden Jahren realisiert werden. Konstruktive Rückmeldungen, Hinweise und Anregungen zur Vorzugsvariante können Sie der Stadtverwaltung bis 31. August 2022 mitteilen, gern auch per E-Mail unter info@stadt-buegel.de